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Handreichung Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher

Link:

http://www.ls-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/ls-bw/Bildungspl%C3%A4ne/Berufliche%20Schulen/bk/bk_entw/HR_Verzahnung_Erzieher_finale%20Fassung.pdf

 

HERAUSGEBER dieser Handreichung:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-0
Internet: www.km-bw.de

 

Mit dieser Handreichung können Sie sich intensiv auf Ihre Prüfung vorbereiten. Die einzelnen Zielsätze lassen sich sehr leicht in Fragen umformulieren.

TEIL A

1. Einordnung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung

1.1 Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) 
1.2 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) 
1.3 Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Deutschland 
1.4 Landesrechtliche Vorgaben für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern 
1.5 Landesrechtliche Vorgaben für Kindertagesstätten

TEIL B

2. Umgang mit den Materialien

2.1 Theoretische Grundlagen
2.2 Vorgehensweise bei der Erstellung eines Ausbildungsplans

3. ÜBERSICHT

Verknüpfung der „beruflichen Handlungskompetenzen des kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mit den 15 während der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen

3.1 Kompetenzbeschreibungen

3.1.1 Die Absolventen können pädagogische Beziehungen gestalten
3.1.2 Die Absolventen können Erziehungs- und Bildungsprozesse gestalten
3.1.3 Die Absolventen können Gruppenprozesse einschätzen und gruppenpädagogische Prozesse initiieren
3.1.4 Die Absolventen können eine Gruppe eigenverantwortlich leiten

3.1.5 Die Absolventen können Projekte, Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen gestalten
3.1.6 Die Absolventen können zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt anleiten
3.1.7 Die Absolventen können Partizipation ermöglichen
3.1.8 Die Absolventen können Übergänge gestalten
3.1.9 Die Absolventen können rechtliche, konzeptionelle und organisatorische Bedingungen der pädagogischen Arbeit angemessen beachten
3.1.10 Die Absolventen können Erziehungs- und Bildungspartnerschaften gestalten
3.1.11 Die Absolventen können konstruktiv im Team arbeiten und das Team weiterentwickeln
3.1.12 Die Absolventen können bei Öffentlichkeitsarbeit mitwirken

3.1.13 Die Absolventen können an Konzeptions- und Qualitätsentwicklungsprozessen mitwirken
3.1.14 Die Absolventen können in Netzwerken kooperieren
3.1.15 Die Absolventen können Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufe mit den vor Ort eingesetzten Kommunikationssystemen mitgestalten

3.2 Beispielhaft ausgefüllte Raster

3.2.1 Die Absolventinnen und Absolventen können pädagogische Beziehungen gestalten
3.2.2 Die Absolventinnen und Absolventen können Projekte, Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen gestalten
3.2.3 Die Absolventinnen und Absolventen können zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt anleiten 
3.2.4 Die Absolventinnen und Absolventen können Partizipation ermöglichen
3.2.5 Die Absolventinnen und Absolventen können Übergänge gestalten

3.2.6 Die Absolventinnen und Absolventen können rechtliche konzeptionelle und organisatorische Bedingungen der pädagogischen Arbeit angemessen beachten
3.2.7 Die Absolventinnen und Absolventen können Erziehungs- und Bildungspartnerschaften gestalten 
3.2.8 Die Absolventinnen und Absolventen können konstruktiv im Team arbeiten und das Team weiterentwickeln

4. Vorlagen

4.1 Bildungsgang: 2BKSP
4.2 Bildungsgang: BKSPIT
4.3 Bildungsgang: BKSPT

5. Literatur



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